|
|||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||
|
Jetzt ganz neu: Kompaktkurse! Führerschein ab 17 Jahre - kein Problem! Ab dem 1. September 2005 kann ein Jugendlicher die Führerscheinausbildung in der Fahrschule mit 16 1/2 Jahren beginnen. Nach bestandener Fahrprüfung erhält der Jugendliche mit Vollendung des 17. Lebensjahres eine befristete Prüfungsbescheinigung, die für das gesamte Bundesgebiet gilt. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wid dann der neue EU-Kartenführerschein ausgehändigt. www.lbfmuc.de Jetzt anmelden! |
|||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||