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Mit der Fahrerlabnis der KlasseT darf
man fahren:
Land- oder forstwirtschaftliche
Zugmaschinen, bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit > 32 km/h bis
maximal 60 km/h auch mit Anhänger, bei Verwendung zu land- oder
forstwirtschaftlichen Zwecken, selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit max. 40 km/h auch mit Anhänger,
bei Verwendung zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken
Eingeschlossen sind die Klassen:
M, L
Mindestalter: 16
Jahre
Mindesttheorie:
Grundunterricht: 12
Doppelstunden (Bei Erweiterung: 6 Doppelstunden)
Klassenspezifischer Stoff: 6
Doppelstunden
Praxis: nur
inhaltlich festgelegt
Ausbildungsfahrten: Fahrstunden
innerorts und außerorts
Prüfung:
Theorie: ja
Praxis: 60
Minuten innerorts, außerorts, Abfahrtkontrolle, Verbinden und Trennen
von Fahrzeugen
Besonderheit: Fahrer,
die noch nicht 18 Jahre alt sind, dürfen nur Zugmaschinen bis max.
40 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit fahren
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