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Mit der Fahrerlabnis der Klasse L darf
man fahren:
Land- oder Forstwirtschaftliche
Zugmaschinen bei bestimmungsgemäßer Verwendung, bauartbestimmte
Höchstgeschwindigkeit max. 32 km/h. Anhänger mit einer bauartbestimmte
Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h dürfen mitgeführt werden.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit
von max. 25 km/h, auch mit Anhänger. Flurförderzeuge (Stapler) mit
bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h, auch mit
Anhänger.
Mindestalter: 16
Jahre
Mindesttheorie:
Grundunterricht: 12
Doppelstunden (Bei erweiterung 6 Doppelstunden)
Klassenspezifischer Stoff: 2
Doppelstunden
Prüfung:
Theorie: ja
Praxis: entfällt
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