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Mit der Fahrerlabnis der Klasse D1E darf
man fahren:
Kraftwagen
mit mehr als 8 aber maximal 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz,
ein Anhänger mit mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse darf mitgeführt
werden. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12 t nicht
übersteigen.
Eingeschlossen sind die Klassen:
BE; C1E, wenn der Fahrer die Klasse C1 besitzt
Mindestalter: 21
Jahre
Voraussetzung: Klasse
D1
Mindesttheorie:
Grundunterricht:
entfällt
Klassenspezifischer Stoff: entfällt
Praxis: nur
inhaltlich festgelegt
Ausbildungsfahrten: 4
Fahrstunden + 3 Überland / 1 Autobahn / 1 Dunkelheit
Prüfung:
Theorie: nein
Praxis: 60
Minuten innerorts, außerorts, unter Einschluß von Autobahn oder
Kraftfahrstraßen, Verbinden und Trennen von Fahrzeugen
Besonderheiten: Vor
der Erteilung der FE und vor jeder Verlängerung muß durch eine ärztliche
Untersuchung die körperliche Eignung nachgewiesen werden. Diese
Untersuchung kann vom Hausarzt durchgeführt werden. Dabei wird der
Allgemeinzustand überprüft. Zusätzlich wird mit standardisierten
Verfahren die Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung,
Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit geprüft. Allerdings
hat nicht jeder Arzt die für diese Untersuchung erforderliche Ausstattung.
Außerdem muß durch eine augenärztliche Untersuchung die Sehfähigkeit
überprüft und bestätigt werden. Vor der erstmaligen Erteilung der
FE sowie vor jeder Verlängerung ab dem 50. Lebensjahr muß der Nachweis
der körperlichen und geistigen Eignung durch ein betriebs- oder
arbeitsmedizinisches Gutachten oder ein medizinisch-psychologisches
Gutachten geführt werden. Die FE wird auf 5 Jahre befristet erteilt.
Danach Verlängerung nur möglich, wenn ärztl. Untersuchung ohne Befund
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