Fahrschule Dlugosch
Inhaber Dirk Dlugosch
Mittlerer Graben 55
85354 Freising

Tel: 08161 / 92213
Fax: 08161 / 92214




Impressum

 

 

   



Mit der Fahrerlabnis der Klasse D1E darf man fahren:
Kraftwagen mit mehr als 8 aber maximal 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, ein Anhänger mit mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse darf mitgeführt werden. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12 t nicht übersteigen.

Eingeschlossen sind die Klassen: BE; C1E, wenn der Fahrer die Klasse C1 besitzt

Mindestalter: 21 Jahre

Voraussetzung: Klasse D1


Mindesttheorie:

Grundunterricht: entfällt

Klassenspezifischer Stoff: entfällt


Praxis: nur inhaltlich festgelegt

Ausbildungsfahrten: 4 Fahrstunden + 3 Überland / 1 Autobahn / 1 Dunkelheit


Prüfung:

Theorie: nein

Praxis: 60 Minuten innerorts, außerorts, unter Einschluß von Autobahn oder Kraftfahrstraßen, Verbinden und Trennen von Fahrzeugen


Besonderheiten: Vor der Erteilung der FE und vor jeder Verlängerung muß durch eine ärztliche Untersuchung die körperliche Eignung nachgewiesen werden. Diese Untersuchung kann vom Hausarzt durchgeführt werden. Dabei wird der Allgemeinzustand überprüft. Zusätzlich wird mit standardisierten Verfahren die Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit geprüft. Allerdings hat nicht jeder Arzt die für diese Untersuchung erforderliche Ausstattung. Außerdem muß durch eine augenärztliche Untersuchung die Sehfähigkeit überprüft und bestätigt werden. Vor der erstmaligen Erteilung der FE sowie vor jeder Verlängerung ab dem 50. Lebensjahr muß der Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder ein medizinisch-psychologisches Gutachten geführt werden. Die FE wird auf 5 Jahre befristet erteilt. Danach Verlängerung nur möglich, wenn ärztl. Untersuchung ohne Befund