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Mit der Fahrerlabnis der Klasse D1 darf
man fahren:
Kraftwagen
mit mehr als 8 aber maximal 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz,
ein Anhänger mit max. 750 kg zulässige Gesamtmasse darf mitgeführt
werden
Mindestalter: 21
Jahre
Voraussetzung: Klasse
B
Mindesttheorie:
Grundunterricht:
6 Doppelstunden
Klassenspezifischer Stoff: 10
Doppelstunden, bei Vorbesitz C, C1 = 4 Doppelstunden
Praxis: nur
inhaltlich festgelegt
Ausbildungsfahrten:
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beiVorbesitz
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Fahrpraxis
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Grundausbildung
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Überland
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Autobahn
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Dunkelheit
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C
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C über 2 Jahre
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6
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4
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2
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2
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C
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C bis 2 Jahre
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8
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8
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4
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4
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B / C1
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B/C1 über 2 Jahre
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16
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8
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4
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4
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B / C1
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B/C1 bis 2 Jahre
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41
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19
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12
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7
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Prüfung:
Theorie: ja
Praxis: 60
Minuten innerorts, außerorts, unter Einschluß von Autobahn oder
Kraftfahrstraßen, Abfahrtkontrolle Handfertigkeiten
Besonderheiten: Vor
der Erteilung der FE und vor jeder Verlängerung muß durch eine ärztliche
Untersuchung die körperliche Eignung nachgewiesen werden. Dabei
wird der Allgemeinzustand überprüft. Zusätzlich wird mit standardisierten
Verfahren die Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung,
Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit geprüft. Allerdings
hat nicht jeder Arzt die für diese Untersuchung erforderliche Ausstattung.
Außerdem muß durch eine augenärztliche Untersuchung die Sehfähigkeit
überprüft und bestätigt werden.
Vor der erstmaligen Erteilung der FE sowie vor jeder Verlängerung
ab dem 50. Lebensjahr muß der Nachweis der körperlichen und geistigen
Eignung durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten
oder ein medizinisch-psychologisches Gutachten geführt werden. Die
FE wird auf 5 Jahre befristet erteilt. Danach Verlängerung nur möglich,
wenn ärztl. Untersuchung ohne Befund
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