Fahrschule Dlugosch
Inhaber Dirk Dlugosch
Mittlerer Graben 55
85354 Freising

Tel: 08161 / 92213
Fax: 08161 / 92214



 

 

   



Mit der Fahrerlabnis der Klasse D1 darf man fahren:
Kraftwagen mit mehr als 8 aber maximal 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, ein Anhänger mit max. 750 kg zulässige Gesamtmasse darf mitgeführt werden

Mindestalter: 21 Jahre

Voraussetzung: Klasse B


Mindesttheorie:

Grundunterricht: 6 Doppelstunden

Klassenspezifischer Stoff: 10 Doppelstunden, bei Vorbesitz C, C1 = 4 Doppelstunden


Praxis: nur inhaltlich festgelegt

Ausbildungsfahrten:

beiVorbesitz
Fahrpraxis
Grundausbildung
Überland
Autobahn
Dunkelheit
C
C über 2 Jahre
6
4
2
2
C
C bis 2 Jahre
8
8
4
4
B / C1
B/C1 über 2 Jahre
16
8
4
4
B / C1
B/C1 bis 2 Jahre
41
19
12
7


Prüfung:

Theorie: ja

Praxis: 60 Minuten innerorts, außerorts, unter Einschluß von Autobahn oder Kraftfahrstraßen, Abfahrtkontrolle Handfertigkeiten


Besonderheiten: Vor der Erteilung der FE und vor jeder Verlängerung muß durch eine ärztliche Untersuchung die körperliche Eignung nachgewiesen werden. Dabei wird der Allgemeinzustand überprüft. Zusätzlich wird mit standardisierten Verfahren die Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit geprüft. Allerdings hat nicht jeder Arzt die für diese Untersuchung erforderliche Ausstattung. Außerdem muß durch eine augenärztliche Untersuchung die Sehfähigkeit überprüft und bestätigt werden.
Vor der erstmaligen Erteilung der FE sowie vor jeder Verlängerung ab dem 50. Lebensjahr muß der Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder ein medizinisch-psychologisches Gutachten geführt werden. Die FE wird auf 5 Jahre befristet erteilt. Danach Verlängerung nur möglich, wenn ärztl. Untersuchung ohne Befund