|
Mit der Fahrerlabnis der Klasse D1 darf
man fahren:
Kraftwagen
mit mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz,ein Anhänger mit
max. 750 kg zulässige Gesamtmasse darf mitgeführt werden
Eingeschlossen sind die Klassen:
D1 , L , M
Mindestalter: 21
Jahre
Voraussetzung: Klasse
B
Mindesttheorie:
Grundunterricht:
6 Doppelstunden
Klassenspezifischer Stoff: 18 Doppelstunden
bei Vorbesitz D1 oder C = 8 Doppelstunden
bei Vorbesitz C1 = 12 Doppelstunden
Praxis: nur
inhaltlich festgelegt
Ausbildungsfahrten:
|
beiVorbesitz
|
Fahrpraxis
|
Grundausbildung
|
Überland
|
Autobahn
|
Dunkelheit
|
|
C
|
C über 2 Jahre
|
7
|
8
|
4
|
3
|
|
C
|
C bis 2 Jahre
|
14
|
16
|
8
|
6
|
|
B / C1
|
B/C1 über 2 Jahre
|
33
|
12
|
8
|
5
|
|
B / C1
|
B/C1 bis 2 Jahre
|
45
|
22
|
14
|
8
|
Prüfung:
Theorie: ja
Praxis: 60
Minuten innerorts, außerorts, unter Einschluß von Autobahn oder
Kraftfahrstraßen, Abfahrtkontrolle, Handfertigkeiten
Besonderheiten: Vor
der Erteilung der FE und vor jeder Verlängerung muß durch eine ärztliche
Untersuchung die körperliche Eignung nachgewiesen werden. Dabei
wird der Allgemeinzustand überprüft. Zusätzlich wird mit standardisierten
Verfahren die Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung,
Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit geprüft. Allerdings
hat nicht jeder Arzt die für diese Untersuchung erforderliche Ausstattung.
Außerdem muß durch eine augenärztliche Untersuchung die Sehfähigkeit
überprüft und bestätigt werden.
Vor der erstmaligen Erteilung der FE sowie vor jeder Verlängerung
ab dem 50. Lebensjahr muß der Nachweis der körperlichen und geistigen
Eignung durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten
oder ein medizinisch-psychologisches Gutachten geführt werden.
Die FE wird auf 5 Jahre befristet erteilt. Danach Verlängerung nur
möglich, wenn ärztl. Untersuchung ohne Befund
|