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Mit der Fahrerlabnis der Klasse CE darf
man fahren:
Gliederzug
oder Sattelzug bis 40 t (Iso Container 44 t)
(Entspricht der alten Klasse 2)
Eingeschlossen sind die Klassen:
C1E, BE, L, M, T, auch DE, wenn der FE-Inhaber
die Klasse D besitzt
Mindestalter: 18
Jahre
Voraussetzung: Klasse
C
Mindesttheorie:
Grundunterricht:
6 Doppelstunden
Klassenspezifischer Stoff: 4
Doppelstunden
Praxis: nur
inhaltlich festgelegt
Ausbildungsfahrten: 5
Überland / 2 Autobahn / 3 Nachtfahrten
bei gemeinsamem Ausbildungsgang Klasse C und CE sind vorgeschrieben
Auf dem Solofahrzeug: 3 Überland 1 Autobahn 0 Dunkelheit
Mit der Kombination: 5 Überland 2 Autobahn 3 Dunkelheit
Prüfung:
Theorie: ja
Praxis: 60
Minuten innerorts, außerorts, unter Einschluß von Autobahn oder
Kraftfahrstraßen,
Verbinden und Trennen
Besonderheiten: Vor
der Erteilung der Fahrerlaubnis und vor jeder Verlängerung muß durch
eine ärztliche Untersuchung die körperliche Eignung nachgewiesen
werden. Diese Untersuchung kann vom Hausarzt durchgeführt werden.
Dabei wird der Allgemeinzustand überprüft. Außerdem muß durch eine
augenärztliche Untersuchung die Sehfähigkeit überprüft und bestätigt
werden. Die FE wird auf 5 Jahre befristet erteilt. Danach Verlängerung
um jeweils 5 Jahre möglich, wenn ärztl. Untersuchung ohne Befund
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