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Mit der Fahrerlabnis der Klasse C1E darf
man fahren:
Kombination
bestehend aus einem Kraftwagen (LKW,Wohnmobil), zulässige Gesamtmasse
max. 7,5t und einem Anhänger. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination
ist auf 12 t begrenzt.
(Entspricht der alten Klasse 3)
Eingeschlossen sind die Klassen:
BE; D1E und DE sofern der Fahrer die FE Klasse
D1 bzw. D besitzt
Mindestalter: 18
Jahre
Voraussetzung: Klasse
B
Mindesttheorie:
Grundunterricht:
entfällt
Klassenspezifischer Stoff: entfällt
Praxis: nur
inhaltlich festgelegt
Ausbildungsfahrten: 3
Überland / 1 Autobahn / 1 Dunkelheit
bei gemeinsamem Ausbildungsgang Klasse C1 und C1E sind vorgeschrieben:
auf dem Solofahrzeug
1 Überland 1 Autobahn 0 Dunkelheit mit der Kombination 3 Überland
1 Autobahn 2 Dunkelheit
Prüfung:
Theorie: nein
Praxis: 60
Minuten innerorts, außerorts, unter Einschluß von Autobahn oder
Kraftfahrstraßen, Verbinden und Trennen von Fahrzeugen
Besonderheiten: Vor
der Erteilung der Fahrerlaubnis und vor jeder Verlängerung muß durch
eine ärztliche Untersuchung die körperliche Eignung nachgewiesen
werden. Diese Untersuchung kann vom Hausarzt durchgeführt werden.
Dabei wird der Allgemeinzustand überprüft. Außerdem muß durch eine
augenärztliche Untersuchung die Sehfähigkeit überprüft und bestätigt
werden. Die FE wird bis zum 50. Lebensjahr befristet erteilt. Danach
Verlängerung um jeweils 5 Jahre möglich, wenn ärztl. Untersuchung
ohne Befund
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