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Mit der Fahrerlabnis der Klasse C1 darf
man fahren:
Kraftwagen
(LKW, Wohnmobil o.ä.), zulässige Gesamtmasse aber max. 7,5 t, ein
Anhänger mit max. 750 kg zulässiger Gesamtmasse darf mitgeführt
werden
(Entspricht der alten Klasse 3)
Eingeschlossen sind die Klassen:
M , L
Mindestalter: 18
Jahre
Voraussetzung: Klasse
B
Mindesttheorie:
Grundunterricht:
6 Doppelstunden
Klassenspezifischer Stoff: 6
Doppelstunden, bei Vorbesitz D oder D1 = 2 Doppelstunden
Praxis: nur
inhaltlich festgelegt
Ausbildungsfahrten: 3
Überland / 1 Autobahn / 1 Dunkelheit
Prüfung:
Theorie: ja
Praxis: 60
Minuten inner- und außerorts, unter Einschluß von Autobahn oder
Kraftfahrstraßen, Abfahrtkontrolle
Besonderheiten: Vor
der Erteilung der Fahrerlaubnis und vor jeder Verlängerung muß durch
eine ärztliche Untersuchung die körperliche Eignung nachgewiesen
werden. Diese Untersuchung kann vom Hausarzt durchgeführt werden.
Dabei wird der Allgemeinzustand überprüft. Außerdem muß durch eine
augenärztliche Untersuchung die Sehfähigkeit überprüft und bestätigt
werden. Die FE wird bis zum 50. Lebensjahr befristet erteilt. Danach
Verlängerung um jeweils 5 Jahre möglich, wenn ärztl. Untersuchung
ohne Befund
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