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Mit der Fahrerlabnis der Klasse C darf
man fahren:
Kfz.
über 3,5 t zulässige Gesamtmasse und ein Anhänger mit max.
750 kg zulässiger Gesamtmasse darf mitgeführt werden
Eingeschlossen sind die Klassen:
C1, M , L
Mindestalter: 18
Jahre
Voraussetzung: Klasse
B
Mindesttheorie:
Grundunterricht:
6 Doppelstunden
Klassenspezifischer Stoff: 10
Doppelstunden, bzw. bei Vorbesitz C1, D1 = 4 Doppelstunden
oder bei Vorbesitz D = 2 Doppelstunden
Praxis: nur
inhaltlich festgelegt
Ausbildungsfahrten:
bei Vorbesitz B = 5 Überland / 2 Autobahn / 3 Dunkelheit
bei Vorbesitz C1 = 3 Überland / 1 Autobahn / 1 Dunkelheit
Prüfung:
Theorie: ja
Praxis: 60
Minuten innerorts, außerorts, unter Einschluß von Autobahn oder
Kraftfahrstraßen, Abfahrtkontrolle
Besonderheiten: Vor
der Erteilung der Fahrerlaubnis und vor jeder Verlängerung muß durch
eine ärztliche Untersuchung die körperliche Eignung nachgewiesen
werden. Diese Untersuchung kann vom Hausarzt durchgeführt werden.
Dabei wird der Allgemeinzustand überprüft. Außerdem muß durch eine
augenärztliche Untersuchung die Sehfähigkeit überprüft und bestätigt
werden. Die FE wird auf 5 Jahre befristet erteilt. Danach Verlängerung
um jeweils 5 Jahre möglich, wenn ärztl. Untersuchung ohne Befund
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