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Aufbauseminar Fahranfänger
Auffälligkeiten
1. Stufe:
Verstoß: Wer
innerhalb der Frist in der Form auffällig wird, daß ein
Eintrag ins Verkehrszentralregister in Flensburg erfolgt, d. h.
begehen Sie eine oder mehrere Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten
und ergeht deswegen eine rechtskräftige Entscheidung, muss
die für Sie zuständige Behörde Ihre Teilnahme an
einem Nachschulungskurs anordnen.
Maßnahme: Aufbauseminar
und Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre
2. Stufe:
Verstoß: Nach
Besuch des Aufbauseminars erneute Auffälligkeit innerhalb der Probezeit.
Maßnahme: Verwarnung
durch Fahrerlaubnis-Behörde, damit verbunden Empfehlung innerhalb
von 2 Monaten freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung
teilzunehmen. Teilnahme bringt zwei Punkte Rabatt im VZR
3. Stufe:
Verstoß: Erneute
Auffälligkeit nach der in der Verwarnung gesetzten Frist für die
Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung
Maßnahme: Entziehung
der Fahrerlaubnis, Sperrfrist mindestens 3 Monate
Der Behördenweg:
Nachdem Ihre Punkte im Verkehrszentralregister
registriert wurden, geht eine Nachricht an die Verkehrsbehörde
(Landratsamt Freising), dass Sie auffällig geworden sind. In
Freising ordnet das Landratsamt Ihre Teilnahme an einem ASF-Seminar
an. Sie bekommen eine Frist gesetzt, innerhalb derer Sie zunächst
eine Kursanmeldung nachweisen müssen. Innerhalb dieser Frist
müssen Sie die vollendete Teilnahme an einem ASF-Seminar bescheinigen.
In Freising erhalten Sie eine Liste von Fahrschulen, wer den nächsten
Nachschulungskurs anbietet. Kommen Sie dieser Anordnung nicht innerhalb
dieser Frist nach, wird die Fahrerlaubnis entzogen und erst nach
Besuch eines Kurses wieder erteilt. Nehmen Sie die Sache ernst,
es kann Sie Ihren Führerschein und damit Ihre Arbeitstselle
kosten. Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Anordnung der
Behörde haben keine aufschiebende Wirkung. Da diese Kurse auch
mit einer nicht unerheblichen finanziellen Belastung verbunden sind,
sollten Sie natürlich auch darauf achten, daß Sie eine
Gegenleistung für Ihr Geld erhalten. Natürlich gibt es
auch in der Art der Kursführung Leistungsunterschiede.
Kursinhalte:
Der Kurs umfaßt 5 Sitzungen. 4 Sitzungen
zu 135 Minuten und eine Fahrprobe von ca. 45 Minuten zwischen der
ersten und zweiten Sitzung.
An dem Kurs müssen mindestens 6, höchstens
12 Nachschüler teilnehmen.
Das Kursentgelt ist vor Kursbeginn zu entrichten.
Nur die zeitlich komplette Teilnahme an allen Kursteilen wird am
Ende bescheinigt.
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